• Abstimmungsempfehlung von Kurt Bischofsberger, Alt-Grossrat aus Wittnau:

    Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

    (Abschaffung des Eigenmietwertes)

    Schon die komplizierte Bezeichnung der Steuervorlage wirft Fragen auf. Noch bevor die Botschaft eingetroffen ist, machte diese Vorlage auf sich aufmerksam. Ss handelt sich um die Abschaffung des Eigenmietwertes bei den Steuern. Dadurch wird es zu grossen Steuerausfällen kommen und es wird längst nicht nur Gewinner:innen, sondern auch Verlierer:innen geben. Die Frage ist, wer profitiert und wer verliert. Die Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren der Kantone beklagen die Verluste und trotzdem behaupten die Vertreter:innen von SVP, FDP und die Mitte in ihrer Werbung «Eigenmietwert abschaffen, Aargau entlasten» diese seien für unseren Kanton kein Problem.

    Die legal erhobene Steuer auf dem Eigenmietwert wurde in den letzten Jahren zunehmend zum Politikum gemacht. In «direkt» schreibt Marius Brülhart, Uni Lausanne, «falls wir den Eigenmietwert abschaffen, brechen jährlich gegen 2 Milliarden Franken an Steuereinahmen weg. Die Schweiz zählt 4 Millionen Haushalte. Also entspräche der Steuerausfall ungefähr 500 Franken pro Haushalt». Steuererhöhungen und Leistungsabbau sind die Folge. Diese Konsequenzen tragen dann alle, also auch die Mieter:innen und die sind in der Schweiz weitaus in der Mehrheit.

    Bei den Parteien fallen die Parolen unterschiedlich aus, die FDP, SVP, Die Mitte, die GLP die «Bürgerlichen» sind für die Abschaffung, wogegen die «Linken» SP und die Grüne dagegen sind, weil eben unklar ist wie die Ausfälle zu verkraften sind oder auf andere Weise wieder beschafft werden müssen. Es gibt aber auch bürgerliche Politiker:innen, welche sich gegen die Abschaffung engagieren. Dies vor allem auch, weil sie sich um die Steuerausfälle in ihren Kantonen sorgen. Die Einführung einer Steuer auf Ferienwohnungen vermögen diese kaum zu kompensieren. Besonders für die Bergkantone ist das ein grosses Risiko.

    Seit 20 Jahren leben wir als Ehepaar von den Renten und der AHV und die jährlichen direkten Steuern, Gemeinde Kanton und Bund betragen nebst allen weiteren Abgaben über 10’000 Franken und dies ist mehr als 10% des verfügbaren Einkommens.

    Trotzdem empfehle ich Ihnen: Stimmen Sie NEIN zur Abschaffung des Eigenmietwertes

    E-ID-Gesetz

    Kurz und bündig ist der Name und die Vorlage verdient ein: JA, denn die notwendigen Anpassungen am Datenschutz und bei der Trägerschaft (neu Staat früher durch private Firmen) wurden nach dem NEIN vor einigen Jahren korrigiert.

  • Der Mittelstand bezahlt Steuergeschenke für Reiche

    Am 18. Mai stimmen wir im Kanton Aargau über die Revision des Steuergesetzes ab. Die Vermögenden sollen mit der aktuellen Revision von grosszügigen Steuergeschenken profitieren. Die breite Bevölkerung dagegen geht erneut leer aus, denn:

    ✅ 80 % der Steuererleichterungen gehen an die Reichsten
    ✅ 6 Millionen Franken fliessen an die 60 reichsten Aargauer:innen – genauso viel wie an 60’000 Familien
    ✅ 70 % der Bevölkerung profitieren überhaupt nicht!

    Das ist eine Umverteilung von unten nach oben – finanziert durch die Allgemeinheit.

    Was bedeutet die Revision für dich?

    💰 Du hast KEIN Vermögen über 1,2 Mio.? Dann profitierst du nicht.

    👨‍👩‍👧‍👦 Du hast Kinder? Dann wird dir viel versprochen aber es bringt dir fast nichts.

    🏡 Du lebst in einer Gemeinde mit knappen Finanzen? Dann drohen Steuererhöhungen oder Leistungsabbau.

    🔥Die Wahrheit: Der Mittelstand zahlt die Geschenke an die Reichsten!

    🚫 Darum am 18. Mai: NEIN zur Steuergesetzrevision! 🚫

    Warum ist ein NEIN wichtig?

    Einseitige Vermögenssteuersenkung für die Reichsten

    Fast das gesamte Geld dieser Revision fliesst in die Senkung der Vermögenssteuer. Doch nur ein Drittel der Aargauer:innen hat überhaupt ein steuerbares Vermögen. Wer wenig oder nichts besitzt, geht leer aus. Die reichsten 10% profitieren hingegen massiv.

    Erhöhung der Kinderabzüge als Ablenkungsmanöver!

    Ein kleiner Teil der Revision betrifft die Erhöhung der Kinderabzüge. Doch diese kommt fast nur Familien mit hohen Einkommen zugute. Familien mit tiefen und mittleren Einkommen profitieren kaum – oder zahlen unterm Strich sogar mehr durch die Erhöhung des Liegenschaftswertes.

    Investitionen in die Zukunft werden gefährdet

    In den nächsten Jahren muss der Kanton Aargau über eine Milliarde Franken in Bildung, Sicherheit und Gesundheit investieren. Die geplanten Steuersenkungen entziehen dem Kanton und den Gemeinden jedoch die finanziellen Mittel dafür. Wenn Gelder fehlen, droht ein Abbau bei den Schulen, Spitäler und öffentliche Dienstleistungen.

    Finanzielles Risiko für die Gemeinden

    Auch die Gemeinden sind betroffen: Die Steuergesetzrevision ignoriert zukünftige Mindereinnahmen von rund 100 Millionen für Kanton und Gemeinden durch die drohende Abschaffung des Eigenmietwertes. Viele Gemeinden geraten dadurch unter Druck und müssen entweder Leistungen kürzen oder die Steuern erhöhen.

  • Die SP Frick und Gipf-Oberfrick begrüsst die Entwicklung des Bahnhofareals, sieht im vorliegenden Erschliessungsplan zur Hinteren Bahnhofstrasse jedoch Anpassungsbedarf. Eine nachhaltige und gemeinverträgliche Verkehrsplanung muss Fuss- und Veloverkehr stärker priorisieren sowie attraktive Umsteigemöglichkeiten am Bahnhof schaffen.

    Bessere Flächenverteilung statt Konfrontation
    Die SP anerkennt den Zeitdruck hinter der Vorlage und bewertet die Entwicklung des gesamten Bahnhofareals insgesamt als positiv. Es ist ein gemeingültiges Anliegen, dass der Verkehr in der Gemeinde und insbesondere um den Bahnhof zirkuliert und nicht kollabiert. Vor diesem Hintergrund muss die Verteilung von Flächen und Prioritäten neu gedacht und gezielt vorangetrieben werden. Es braucht keine Konfrontation zwischen den verschiedenen Mobilitätsgruppen. Die SP unterstützt die Strategie, den Bahnhof Frick als regionale Verkehrsdrehscheibe zu etablieren, sieht jedoch im aktuellen Plan ungenutztes Potenzial. Die übergeordneten Grundlagen aus der kommunalen und regionalen Mobilitätsplanung hierzu sind eindeutig und zukunftsgerichtet. Die einzelnen Erschliessungs- und Infrastrukturprojekte in der Gemeinde müssen diese Zielsetzungen berücksichtigen und zu deren Umsetzung beitragen.

    Zukunftsorientierte Planung im Ziegeleiareal
    Das Ziegeleiareal bietet grosses Entwicklungspotenzial, das im aktuellen Plan zu wenig berücksichtigt wird. Die geplante rückwärtige Erschliessung des Bahnhofs darf nicht ausschliesslich auf eine Park+Rail-Nutzung ausgerichtet sein. Stattdessen sind die Parkierungsflächen darauf zu auszulegen, dass sie auch künftigen Mobilitätsbedürfnissen des Areals gerecht werden.

    Zeitgemässes Velo-Parking und Ortsbusse als attraktive Alternative
    Die geplante Zubringerstrasse entspricht nicht den eigenen Zielen einer siedlungsorientierten Mobilität und birgt das Risiko, den motorisierten Verkehr um das Bahnhofareal herum zu erhöhen. Um dies zu verhindern, fordert die SP eine spürbare Reduktion des motorisierten Individualverkehrs etwa generell durch attraktivere Umsteigemöglichkeiten und eine verbesserte Velo-Infrastruktur. Dazu gehört beispielsweise ein Velo-Parking mit abschliessbaren Abstellplätzen, Ladestationen für E-Bikes und einer Reparaturmöglichkeit. Zusätzlich zu Park+Rail müssen lokale Busverbindungen in die umliegenden Gemeinden (z.B. Oeschgen, Frick, Gipf-Oberfrick) gestärkt werden, um die Anzahl Fahrten aus diesen Ortschaften zu reduzieren. Solche Massnahmen entsprechen der Vision einer „15-Minuten-Gemeinde“, welche die SP nachdrücklich unterstützt.

    Fokus auf Fuss- und Veloverkehr senkt Kosten und fördert Mehrheitsfähigkeit

    Angesichts der angespannten Finanzsituation der Gemeinde müssen Infrastruktur auch mit Blick auf die politische Akzeptanz beurteilt werden. Investitionen in eine Parkierungsanlage, die vorwiegend Pendlerinnen aus den Nachbargemeinden nützt, erhöht den Eindruck der Zentrumslast, während die Förderung von Fuss- und Veloverkehr günstiger ist und der lokalen Bevölkerung zugutekommt.