Verschiedene Standpunkte, eine Antwort: NEIN zur Unternehmenssteuerreform 3

Von Rolf Schmid, 2. Februar 2017

Das Fuder ist definitv überladen

Die Unternehmenssteuerreform 3 sollte ursprünglich zur Aufhebung von Steuerprivilegien für Holding- und Kapitalgesellschaften dienen. Diese Funktion ist aktuell zwar weiterhin Hauptargument der Befürworter, aber in finanzieller Hinsicht absolute Nebensächlichkeit. Die Vorlage beschränkt sich nicht nur mehr auf die Aufhebung solcher Vorteile, sondern gewährt neue Schlupflöcher mit milliardenschweren Folgen. 3 bis 4 Milliarden Franken sind es alleine beim Bund, woher das fehlende Geld kommt ist völlig unklar. Viele Unternehmen, die nicht von diesen Privilegien profitieren haben ihren Sitz in der Schweiz weil unser Land gut ausgebildete Angestellte, hervorragende Infrastrukturen und soziale Sicherheit bietet. Diese Faktoren kosten enorm viel Geld. Geld, was uns nach der Unternehmenssteuerreform mit Gewissheit fehlt. Die Vorlage braucht dringend eine Generalüberholung, in erster Linie um das finanzielle Risiko und die Unsicherheit für den Bund und die Kantone zu reduzieren. Genau so, wie es schliesslich alle Unternehmungen auch tun. Mit Spekulationen über eventuell steigende Einnahmen oder die Abwanderung von Firmen, die ohnehin nur wenige Angestellte beschäftigen (Kapitalgesellschaften), leistet man dazu keinen Dienst. Deshalb NEIN zur Unternehmenssteuerreform 3

Investitionen finden woanders statt

Die Statistik belegt unbefangen, dass Firmen in der Schweiz immer weniger ihrer Gewinne reinvestieren. Das Geld fliesst mehrheitlich an die Eigentümer ins Ausland ab. Für die Qualität der Bildung und der Infrastruktur kommt mehrheitlich die öffentliche Hand und somit die Steuerzahlenden nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf. Wie sieht es nun mit diesem Grundsatz aus, wenn wir Unternehmen plötzlich überhöhte oder fiktive Abzüge gewähren? Einen Zins auf dem eigenen Vermögen oder 150% effektiver Ausgaben von den Steuern abziehen? Zur gleichen Zeit müssen Privatpersonen jede noch so kleine Auslage in der Steuererklärung genau nachweisen oder aus akzeptablem Gerechtigkeitsgedanken wird den Liegenschaftseigentümern ein Eigenmietwert aufgerechnet. Diese Missverhältnis gilt es zu verwerfen und die Unternehmenssteuerreform abzulehnen.

Eine einfache Rechnung ohne Drohungen

Diverse Kantone oder Staaten beweisen, die Senkung der Gewinnsteuern für Unternehmungen erweist sich als Boomerang für die Staatsfinanzen. Im globalen Vergleich haben sämtliche Schweizer Kantone rekordverdächtig tiefe Steuersätze. Bei einer solchen Ausgangslage liegt die ein zusätzlicher Nutzen aus erneuten Steuersenkungen wie bei der USR lll enorm hoch und ist wohl längstens ausser Reichweite. Am Beispiel Luzern lässt sich diese These veranschaulichen. Der Ertrag der Unternehmenssteuern ist trotz Millionenentlastung vor einigen Jahren nach wie vor nicht über das alte Niveau angestiegen, obwohl die Gewinne der Firmen in der gleichen Zeit fett gewachsen sind. Immer wieder ist zu lesen, dass der Bund bei Annahme der USR lll in der Übergangszeit teilweise für die Milliardenlöcher aufkommt, doch was passiert wenn nun nach deren Ablauf die Einnahmen immer noch nicht ausreichend hoch sind? Zudem stellt sich die Frage, ob der Aargau mit seiner desolaten Finanzlage aktuell in der Verfassung ist, nochmals auf Einnahmen zu verzichten, nur um zu hoffen, dass diese eventuell in ein paar Jahren wieder ansteigen? Solche Unsicherheiten gilt es zu verhindern. Nein zur Unternehmenssteuerreform!

Grundsatzfrage bei Unternehmenssteuern

In der ganzen Diskussion um die Besteuerung von Unternehmensgewinne darf man nicht vergessen, dass die Arbeitnehmenden, also Lohnbezüger auf ihrem Einkommen wesentlich höher besteuert werden. Während sich für sie keine Möglichkeit bietet ihre Steuerlast zu brechen oder sich ihr gar zu entziehen, obwohl sie tagtäglich dafür aufstehen und eine Leistung erbingen. Unternehmen haben in dieser Hinsicht ganz andere Privilegien und können ihre Gewinn von Land zu Land verfrachten, um möglichst der Steuerbelastung zu entkommen. Die aktuelle Reform der Schweizer Gesetzgebung leistet dieser Tatsache aber keine Abhilfe, auch wenn sie ursprünglich dazu initiert werden musste. Mit den Kompensationen für die wegfallenden Vorteile wird die tiefe Besteuerung von Dividenden und anderen Kapitalerträgen weiter voran getrieben und gefestigt. Weiterhin gilt also der Grundsatz, dass Einkommen wofür man keine Aufwand betreibt (Kapitalerträge) weitaus tiefer besteuert wird, als der Lohn aus der Arbeit. Auf den milliardenschweren Dividenenbezügen der Firmeninhaber und Eigentümer sind nicht einmal AHV-Beiträge geschuldet. Diese Tatsache sind ein Hohn für alle Erwerbsätigen und Rentner. Kapitaleinkünfte müssen künftig höher besteuert werden, als Lohneinkommen. Ein NEIN zur Unternehmenssteuerreform bietet dazu einen ersten Schritt.