Ausverkauf bei der Chancengerechtigkeit? – NEIN zum Stipendiengesetz!

Von Rolf Schmid, 19. Februar 2018

Der Winter neigt sich dem Ende, schon bald folgt der grosse Schlussverkauf. Der Kanton Aargau bietet in diesem Jahr ein grosses Stück der Chancengleichheit für Studierende feil. Ein Schnäppchen, denn das Gesetz betrifft nur eine Minderheit und erst noch eine, die sich nur schwer zu wehren weiss und keine Lobby hat. Mit dem neuen Stipendiengesetz möchte das bürgerliche Parlament ein Splittingmodell installieren, welches künftig einen Drittel der Stipendien als Darlehen an finanzschwache Studierende abgibt. Man erhofft sich einen weiteren Coup in der Spardebatte. Aus vermarktungstechnischen Gründen wurde im Parlament zwar noch die Verzinsung dieser Schulden abgelehnt, doch auch ein zweiter Blick auf die Vorlage offenbart die Ratlosigkeit der politischen Mehrheiten. Knapp 3 Millionen Franken will der Kanton dadurch sparen. Mit der Einführung des neuen Systems und der Bewirtschaftung der ausgegebenen Darlehen gehen für die Administration aber wieder 1.5 Millionen jährlich verloren. Bereits heute arbeiten ca. 75% der Studierenden regelmässig. Mehr zu arbeiten, wie es die Befürworter wollen, ist also höchstens mit einem Teilzeitstudium möglich. Nur weil man aus einer finanziell weniger privilegierten Familie stammt, kann es nicht im Sinne der Chancengleichheit sein, dass er oder sie weniger Zeit für die Vorbereitung hat oder sich verschulden muss. Wer länger studiert, verursacht schliesslich auch höhere Kosten in Form von weiteren Stipendien und vor allem den längeren Beiträgen des Kantons an die Hochschulen und Universitäten. Schätzungen lassen deshalb auch offen, ob schlussendlich überhaupt ein Spareffekt resultiert. Hauptsache Leistungen abgebaut, falscher Wille zum Sparen bewiesen und schliesslich Studierende in die Schuldenfalle gedrängt.

Die SP Bezirk Laufenburg sagt deshalb entschieden NEIN zu diesem Ausverkauf und dem neuen Stipendiengesetz.