NEIN zur gesetzlichen Grundlage für Sozialversicherungsdetektive
Von Rolf Schmid, 18. November 2018
Fairplay? Rote Karte für die Rechtstaatlichkeit
Am 25. November gelangt ein Gesetz zur Abstimmung, dass die Überwachung von Versicherten regeln soll. Missbrauchsfälle sollen mittels Observationen durch Detektive aufgedeckt und zur Bestrafung gebracht werden. Was auf den ersten Blick als logische Antwort auf einen ausgebauten Sozialstaat erscheint, erweist sich bei genauerem Hinsehen allerdings als grosse Gefahr. Nicht für diejenigen, die heute unrechtmässig Gebrauch vom Leistungsangebot machen, sondern für uns alle, also auch die grosse Masse, die scheinbar nichts zu verbergen hat. Bei Observationen jeglicher Art werden mit Hilfe von Bild- und Tonaufnahmen intime Daten über einen Menschen und sein Umfeld gesammelt. Im Verdachtsfall mussten solche Eingriffe in die Privatsphäre bisher durch die Staatsanwaltschaft bewilligt werden. Die Überwachung erfolgte durch fachlich ausgebildetes Personal der Polizei oder des Nachrichtendienstes. Dank dieser Involvierung der staatlichen Behörden gab es zugleich immer auch eine Kontroll- und Beschwerdeinstanz. Mit der Gesetzesänderung, welche nun zur Abstimmung gelangt, soll es nun gewinnorientierten Versicherungen ermöglicht werden, den ganzen Prozess der Observation selber zu organisieren. Von der Anordnung einer Überwachung, über die Auftragserteilung an einen Privatdetektiv bis hin zur Auswertung der Ergebnisse und dem Umgang mit den gesammelten Daten lägen sämtliche Kompetenzen in den Händen einer letzlich involvierten Partei. Was als Massnahme zur Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch hilfreich wirkt, ist faktisch eine Aushebelung der Gewaltentrennung. Das Gesetz könnte einfach entschärft und die Überwachung von Versicherten verhältnismässig geregelt werden. Dafür muss die Vorlage mit einem NEIN aber nochmals zurück an den Absender.