Rheinuferschutzdekret – Totalrevision ja, aber nicht so
Von Rolf Schmid, 3. August 2024
Die SP Bezirk Laufenburg begrüsst die Überprüfung des Rheinuferschutzdekretes aus dem Jahr 1848. Der Entwurf «Kantonaler Nutzungsplan zum Schutz der Rheinuferlandschaft» (Kt NP Rheinuferlandschaft) wirft aber Fragen auf und Bedarf einer gründlichen Überarbeitung. Insbesondere die unterlassene Interessenabwägung der verschiedenen Bedürfnisse wird kritisiert.
Nach Meinung der SP Bezirk Laufenburg ist der vorliegende Entwurf schwer verständlich. Das Einbinden verschiedener Interessengruppen und die Berücksichtigung historisch gewachsener Begebenheiten sind zu wenig ersichtlich. Den fehlenden Handlungsspielraum der verschiedenen Akteurinnen und Akteure erachtet sie als problematisch, nicht zuletzt auch mit Blick auf die Glaubwürdigkeit des unbestrittenen Anliegens des Dekrets
Der zunehmende Verkehr ist eine Herausforderung für das Fricktal. Es ist im Interesse der SP, dass der Veloverkehr gefördert und die Velorouten ausgebaut werden. Dies wäre entlang des Rheins nicht mehr möglich. Ein anderer Zielkonflikt sind ist die Förderung erneuerbarer Energien. Hier würden die Kraftwerke entlang des Rheins ausgebremst. Betroffen von der kantonalen Landschaftsschutzzone wären auch aktive Landwirtschaftsbetriebe.
Durch das Dekret in dieser Fassung entstehen zudem Widersprüchlichkeiten zu anderen Planungsinstrumenten.
Ganz allgemein stellt sich die Frage, ob der Kanton nicht seine eigenen Interessen und diejenigen der Gemeinden mit dem Entwurf des Dekretes gefährdet. Was ist mit Bauten und Infrastrukturen im übergeordneten öffentlichen Interesse wie z.B. diverse geplante Rheinquerungen, Zollanlagen, Spitäler, allfällige zusätzliche Bahnhalte, Taktverdichtungen und Eisenbahnausbauten auf der Strecke Winterthur–Basel?
Die SP Bezirk Laufenburg begrüsst den Schutz von Natur und Landschaft, konstatiert aber beim kNP Rheinuferlandschaft erhebliche Interessenkonflikte und fehlende Koordination.